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Unfallversicherung nach UVG

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Finanzieller Schutz bei Berufs- und Nichtberufsunfälle

Wo gearbeitet wird passieren Fehler und diese können teilweise erhebliche Konsequenzen mit sich ziehen. Ob ein Sturz von der Leiter oder einfach unverhofft beim Laufen gestolpert, schnell ist etwas passiert und der Verunfallte braucht medizinische Versorgung. Und das kann für alle Beteiligten schnell sehr teuer werden. Deshalb ist eine Unfallversicherung für alle Mitarbeitenden in der Schweiz obligatorisch. Als Arbeitgeber bist Du deshalb in der Pflicht, Deine Angestellten gegen die Folgen von Unfällen zu versichern.

Die Unfallversicherung erbringt beispielsweise Leistungen für Heilungskosten, Berufskrankheiten, Taggeldzahlungen oder auch Rentenzahlungen. Damit Du Dich als Arbeitgeber von anderen abheben und Deinen Angestellten mehr als nur das Minimum bieten kannst, bringt eine Unfall-Zusatzversicherungen wertvolle Mehrleistungen.

Damit kannst Du zum Beispiel Einkommen über dem UVG-Maximum oder die Taggeldleistungen bis zu 100% absichern.

Eine Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist eine Sozialversicherung der 2. Säule und deckt Unfallschäden im Beruf wie auch in der Freizeit ab (bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche). Wenn Deine Angestellten weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind sie lediglich gegen Berufsunfälle versichert.

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