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Berufliche Vorsorge

Die zweite Säule der Altersvorsorge

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Bestens vorgesorgt für die Zukunft

Die berufliche Vorsorge – auch 2. Säule oder Pensionskasse genannt – ist einer der drei Pfeiler des Vorsorgesystems in der Schweiz. Als Arbeitgeber trägst Du im Rahmen der BVG-Pflicht die Verantwortung dafür, Deine Mitarbeitenden gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität zu versichern. Dieses BVG- Obligatorium gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die schon in der 1. Säule (AHV/IV) versichert sind und mindestens 21’510 Franken (ab 2021) verdienen. Dies stellt die Eintrittsschwelle in das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dar.
Gesetzlich festgelegt sind die Versicherungsleistungen für die berufliche Vorsorge (Obligatorium). Die Rentenleistungen aus der 1. und 2. Säule sollen bei der Pensionierung die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards sicherstellen (ca. 60% des letzten Lohnes). Oft wird dies jedoch nicht erreicht. Deshalb lohnt es sich, die Leistungen in der 2. Säule mit einem Überobligatorium auszubauen.

Die richtigen Leistungen

Die berufliche Vorsorge verfügt über ein vielseitiges Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse und Risikoprofile. Gerne beraten wir Dich persönlich rund um obligatorische und zusätzliche BVG-Leistungen für Deine Mitarbeitenden. Zum Beispiel: Altersleistungen nach Pensionierung / Leistungen bei Invalidität / Leistungen bei Tod /Zusätzlich versicherbares Todesfallkapital / Unfalldeckung.

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